Hauswirtschaftliche Hilfen


Wenn Sie oder Ihre Angehörigen es nicht schaffen Ihre Wohnung zu reinigen, Wäsche zu waschen oder einzukaufen, dann helfen wir Ihnen gerne!

Diese Leistung können Sie über die Pflegeversicherung oder privat bezahlen.

Ab 01.01.2017 hat jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 0 – 5 , 125,00 EUR monatlich für hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung zur Verfügung.

Bis zum darauf folgenden Jahr im Juni muß die Leistung in Anspruch genommen werden, da sonst das Geld verfällt.

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